
David Giabbani von der Anwaltskanzlei Giabbani
Sie stehen an der Spitze einer Rechtsanwaltskanzlei. Wie erreichten Sie diese Funktion?
Ich wurde vor zwölf Jahren Rechtsanwalt, weil mir das intensive, fallbezogene Bemühen um die Auslegung der Rechtsvorschriften gefiel und ich die Gegenrede mag – das ist eine mentale Haltung, die bei mir stark verankert ist. Es lag also klar auf der Hand, dass ich einen juristischen Beruf ergreifen würde. Und es war für mich auch klar, dass ich dann meine eigene Kanzlei aufbaue.

David Giabbani
Personaldirektor von der Anwaltskanzlei Giabbani seit 2014
Welche beruflichen Profile suchen Sie?
Da unsere Anwaltskanzlei spezialisiert ist, stellen wir nur Anwälte/-innen ein, die sich für Arbeitsrecht und Sozialrecht interessieren. Wir befassen uns nämlich ausschließlich mit Fällen, die sich auf Beschäftigungsverhältnisse beziehen, und zwar ausschließlich auf der Seite der Arbeitnehmer und leitenden Angestellten. Unserer Ansicht nach ist die Spezialisierung für die Ausübung des Anwalts-berufs, der ja viele unterschiedliche Bereiche umfasst, am optimalsten.
Worin bestehen für Sie die wichtigsten Kriterien bei der Einstellung eines Bewerbers bzw. einer Bewerberin?
Zu den wichtigsten Kriterien zählt der Gesichtspunkt, dass der Anwalt bzw. die Anwältin ein ausgeprägtes Interesse am Sachvortrag in der mündlichen Verhandlung haben und eine dementsprechende Redegewandtheit nachweisen sollte. Zu den wichtigsten Merkmalen eines Bewerbers bzw. einer Bewerberin zählen für uns die Lernbereitschaft, die geistige Aufgeschlossenheit und die Fähigkeit, seine / ihre Tätigkeit kontinuierlich selbstkritisch zu überprüfen.