
Tabus beim Vorstellungsgespräch
Fragen, die Personalvermittler nicht stellen sollten
Obwohl der Gesetzgeber ganz klar vorsieht, dass Befragungen während des Vorstellungsgesprächs nur dazu dienen dürfen, Kompetenz und Berufseignung des Kandidaten zu prüfen, schrecken manche Personalvermittler auf der Suche nach neuen Mitarbeitern nicht davor zurück, der/dem Anwärter/in etwas zu persönliche Fragen zu stellen.
Zu absoluten No-Go's während des Interviews gehören etwa Fragen nach:
Gesundheitszustand
Jemanden während eines Vorstellungsgesprächs nach seiner physischen Verfassung zu fragen, ist sowohl illegal als auch diskriminierend. Verlangt werden darf lediglich ein ärztliches Attest, das Aufschluss darüber gibt, ob der Kandidat arbeitsfähig ist.
Familienstand / Herkunft / Sexuelle Orientierung
Ob man verheiratet, geschieden oder ledig ist, sowie die sexuelle Orientierung und die familiäre Herkunft sind keine Informationen, die zur Feststellung der Berufseignung eines Kandidaten beitragen und müssen nicht beantwortet werden.
Glaube / Politik
Auch hierbei handelt es sich um persönliche Informationen, die der Arbeitgeber nicht in seine Entscheidung mit einfließen lassen darf.
Aber was tun, wenn der Personalvermittler einem doch die eine oder andere indiskrete Frage stellt?
Natürlich ist es nicht einfach, ihm eine Antwort zu verweigern. Allerdings kann man höflich darauf aufmerksam machen, dass diese Information keineswegs Auskunft über die eigene Fachkompetenz gibt. Falls Sie trotzdem das Gefühl haben sollten, während eines Vorstellungsgesprächs diskriminiert worden zu sein, können Sie dies bei der Arbeitsaufsicht melden.